AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (in der Folge „MAVEX Föttinger Consulting“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind hiermit abbedungen.
2. Umfang des Beratungsauftrages
2.1 MAVEX Föttinger Consulting erbringt Leistungen im Bereich der strategischen Unternehmensberatung, insbesondere der Implementierung des MAVEX-Modells. MAVEX Föttinger Consulting schuldet eine bestmögliche Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg.
2.2 Der Rechnungsbetrag wird auch dann geschuldet, wenn der erwünschte Erfolg nicht eintritt. Eine Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen ist ausgeschlossen.
2.3 MAVEX Föttinger Consulting kann im Rahmen der ganzheitlichen Marktbearbeitung qualifizierte Dritte (z. B. spezialisierte Agenturpartner für Social Media Ads, SEO, Videoproduktion) empfehlen. Die Beauftragung sowie die Vergütung dieser Drittanbieter erfolgen direkt durch den Auftraggeber. Zwischen MAVEX Föttinger Consulting und dem Drittanbieter entsteht kein Subunternehmerverhältnis hinsichtlich der operativen Umsetzung; MAVEX Föttinger Consulting übernimmt in diesem Fall lediglich die strategische Koordination und Fachaufsicht im Rahmen des gewählten MAVEX-Moduls. Eine Haftung für die operativen Leistungen der Drittanbieter ist ausgeschlossen.
2.4 Bemerkungen zu rechtlichen, steuerlichen oder medizinischen Themen sind unverbindlich und nicht Teil des Leistungsspektrums.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht übermittelt werden und MAVEX Föttinger Consulting von allen Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Informationen, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Die Urheberrechte an den von MAVEX Föttinger Consulting geschaffenen Werken (insbesondere das MAVEX-Modell, Analysen, Berichte, Alignment-Pläne, Organisationsentwürfe etc.) verbleiben bei MAVEX Föttinger Consulting.
4.2 Der Auftraggeber darf diese Werke während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwenden. Eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung der Methodik führt zum sofortigen Erlöschen des Nutzungsrechts und berechtigt zur sofortigen Beendigung des Vertrages bei Wahrung sämtlicher Honoraransprüche.
5. Gewährleistung
5.1 MAVEX Föttinger Consulting ist verpflichtet, bekanntwerdende Mängel an seiner Leistung zu beheben. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
5.2 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behält sich MAVEX Föttinger Consulting vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
5.3 Die Leistung ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind MAVEX Föttinger Consulting ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
6.2. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 8 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 6.3. Sofern Mavex Föttinger Consulting das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Mavex Föttinger Consulting diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 MAVEX Föttinger Consulting verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden. Die Details zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung gemäß DSGVO geregelt.
8. Honorar
8.1 MAVEX Föttinger Consulting ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen und dem Projektfortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
8.2 Unterbleibt die Leistung aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers (z. B. mangelnde Mitwirkung), behält MAVEX Föttinger Consulting den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.
8.3 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist MAVEX Föttinger Consulting von der Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung befreit.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anwendbar.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung von MAVEX Föttinger Consulting.
9.4 Für Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die Beiziehung eingetragener Mediatoren zur außergerichtlichen Beilegung, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
